Internes Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem bietet KNAPP die Möglichkeit gezielt auf mögliche Missstände aufmerksam zu werden und diese frühzeitig zu beheben. Für Mitarbeiter:innen und andere berechtigte Personen bietet ein solches System eine Plattform, auf mögliche sowohl große als auch kleine Missstände hinzuweisen.

Dabei ist es wichtig, dass potenzielle Hinweisgeber dies in einem geschützten und vertraulichem Rahmen tun können. So ist die Vertraulichkeit, Verschwiegenheit der Sachbearbeiter sowie der Schutz der Identität der Hinweisgeber:innen gesetzlich vorgesehen.

Welche Verdachtsfälle von Rechtsverletzungen können gemeldet werden?
Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen fallen (begründete) Verdachtsfälle zu Verstößen gegen insbesondere nachfolgende Rechtsgebiete in den Anwendungsbereich des Hinweisgebersystems:

  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.

Darüber hinaus können mögliche Verstöße gegen weitere Rechtsgebiete, etwa Korruptionsdelikte, in den Anwendungsbereich fallen, insofern das jeweils anwendbare nationale Gesetz dies vorsieht.

Mögliche Verstöße gegen den KNAPP Code of Conduct können ebenfalls über das Hinweisgebersystem gemeldet werden.

 

Wer ist zur Meldung und zu gesetzlichem Schutz bei Abgabe der Meldung berechtigt?
Hinweisgeber:innen, welche im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangen. Das sind, u.a. (ehemalige) Arbeitnehmer:innen, Bewerber:innen, Volontäre, Praktikant:innen, selbstständig erwerbstätige Personen, Leitungs- und Aufsichtsorgane als auch (Sub-)Auftragnehmer sowie Lieferanten.

KNAPP hat die E-Mail-Adresse whistleblowing@knapp.com eingerichtet. Darüber hinaus ist es über nachfolgende Plattform möglich, Hinweise abzugeben. Sämtliche Hinweise werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandelt. Ebenfalls können und sollen Dokumente hochgeladen werden, um mögliche Missstände zu belegen. Hinweisgeber:innen müssen bei der Abgabe von Meldungen über die Plattform den 16-stelligen Code notieren um kontaktiert werden zu können, sofern von diesen keine anderen Kontaktmöglichkeiten angegeben wurden.

Die Abgabe einer Meldung zieht keine Konsequenzen nach sich, solange zum Zeitpunkt der Meldung auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände und der verfügbaren Information, hinreichend Gründe anzunehmen waren, dass der Hinweis der Wahrheit entspricht. Unter diesen Voraussetzungen genießen Hinweisgeber:innen gesetzlichen Schutz.

Die wissentliche Abgabe falscher Hinweise kann Geldstrafen sowie unter Umständen weitere behördliche oder gerichtliche Verfahren zur Folge haben.

Spätestens sieben Tage nach Einreichung Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung.

Bei der Abgabe eines Hinweises über unsere Online-Meldeplattform erhalten Sie eine Empfangsbestätigungs-Nummer. Damit können Sie die von Ihnen eingereichte Meldung jederzeit einsehen, berichtigen und ergänzen.

Spätestens drei Monate nach Einreichung Ihrer Meldung werden wir Sie über den Stand der Ermittlungen (Nachforschungen und Untersuchungen) und den Ergebnissen der Ermittlungen benachrichtigen oder Ihnen die Gründe, aufgrund welcher wir Ihren Hinweis nicht weiterverfolgen werden, mitteilen.